Mindestlohn Arbeitshilfe
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Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 01.09.2014 haben Sie neben vielen anderen Pflichtaufgaben noch eine weitere zu erfüllen: Nach den neuen Regelungen in § 51a Absätze 2c – e und Absatz 6 EStG sind Sie als Kapitalertragsteuerabzugsverpflichtete ab dem 1. Januar 2015 verpflichtet, in einen automationsunterstützen Verfahren Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer einzubehalten und abzuführen. Um…
Hausfrau und Mutter, 42 Jahre alt, ein Fehltritt beim Fenster putzen – Lehrling, 17 Jahre, Sportunfall – danach kann alles anders sein, unabhängig vom Alter. Jetzt heißt es für die Angehörigen, dass viel zu regeln ist. Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglichst zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen…
Sehr geehrte Arbeitgeber, um Sie bei der Erfüllung der vielfältigen formalistischen Aufzeichnungspflichten im Rahmen der Personalverwaltung und bei Lohnabrechnungen zu unterstützen, haben wir unter Download einige Personalfragebogen zum Herunterladen eingestellt. Wenn Sie diese Vordrucke sorgfältig und vollständig ausfüllen und ggf. vom Arbeitnehmer unterzeichnen lassen, können Sie späteren Betriebsprüfungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger gelassen entgegen…
Nach § 13b Abs. 2 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 2005 schuldet (ausnahmsweise) der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer bei bestimmten Bauleistungen, wenn er selbst Bauleistungen erbringt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22. August 2013 (V R 37/10) den Anwendungsbereich der Vorschrift erheblich eingeschränkt und die dazu ergangene Anwendungsvorschrift der Finanzverwaltung (Abschnitt 182a der Umsatzsteuer-Richtlinie…
Sehr geehrte Damen und Herren, der BFH hat in seiner Pressemitteilung vom 09.10.2013 seine Rechtsprechnung zu der Ermittlung der geldwerten Vorteile von Arbeitnehmern bei Betriebsveranstaltungen zu Gunsten der Arbeitnehmer geändert. Mit dem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom 16.5.2013, VI R 94/10 gelten für die Ermittlung des Wertes von Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn…
Sehr geehrte Damen und Herren Die Finanzverwaltung plant im Jahr 2014 ein neues Verfahren einzuführen, welches die Erstellung der Einkommensteuererklärung erleichtern soll: die sogenannte „Vorausgefüllte Steuererklärung“ (VaSt). Hier werden dem Steuerpflichtigen oder seinem Bevollmächtigten die zu seiner Person bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten angezeigt bzw. elektronisch übermittelt. Damit wir als Steuerberater Ihnen diese Möglichkeit auch…
Sehr geehte Damen und Herren, hier finden Sie zum Herunterladen den Vordruck, mit dem Sie uns die Ermächtigung zum Forderungseinzug per SEPA-Basislastschrift zu unseren Gunsten im SEPA-Format erteilen. Bitte sorgfältig ausfüllen, unterschreiben und mit der Original-Unterschrift an uns übersenden. Mit freundlichen Grüssen Heinz Höller – Walburga Trusch Steuerberater Dokument herunterladen
SEPA – Der neue Zahlungsstandard Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mit den vier Buchstaben SEPA etwas anfangen? Wenn ja, dann gehören Sie zu den wenigen Unternehmern bzw. Selbstständigen, die bereits dem neuen Zahlungsverkehrsstandard Beachtung geschenkt oder bereits auf SEPA umgestellt haben. SEPA steht für „Single Euro Payment Area“ und bedeutet einheitlicher europäischer Zahlungsraum….
Sehr geehrte innovative Unternehmer! Seien Sie dabei, wenn eine neue Ära bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung beginnt! Mit dem neuen Dienst DATEV Arbeitnehmer online stellen Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater Ihren Mitarbeitern wichtige Lohn- und Gehaltsdokumente online zur Verfügung (etwa die Brutto/Netto-Abrechnung). Übrigens: Der neue Personalausweis sorgt dafür, dass die sensiblen Daten optimal geschützt…
Sehr geehrte Damen und Herren, in der täglichen Praxis erleben wir immer wieder, dass in Buchhaltungen Belege enthalten sind, welche nicht allen Anforderungen z. B. an eine Rechnung entsprechen und deshalb der Vorsteuerabzug aus diesen Kosten nicht geltend gemacht werden kann. Um Ihnen einen Überblick üdie derzeit bestehenden Anforderunge zu geben, haben wir nachstehend zu…
Sehr geehrte Damen und Herren, hier finden Sie Muster ordnungsgemässer Rechnungen. Mit freundlichen Grüssen Heinz Höller – Walburga Trusch Steuerberater Dokument herunterladen
02173 - 3 94 14 - 0
02173 - 1 25 20
E-Mail: heinz.hoeller@hoeller-trusch.de
03943 - 69 47 16
03943 - 6 25 97 80
E-Mail: iris.schrader@hoeller-trusch.de