SEPA-Verfahren mit 22-stelliger Kontonummer riskant für Verbraucher ?
Sehr geehrte Damen und Herren, zum 01. Februar 2014 wird das bisherige Zahlungsverkehrsverfahren für Überweisungen und Lastschriften auf das europaeinheitliche SEPA-Verfahren umgestellt. Die bisherige Kombination aus Kontonummer und Bankleitzahl wird durch eine neue für Deutschland gültige 22-stellige IBAN abgelöst, bei Zahlungen in sonstige Länder kann diese IBAN 15 bis 34 Stellen betragen. Unter Umständen muss…